Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Oldtimergutachten
Unfallrekonstruktion
Was ist ein Kaskoschadenfall?
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Wichtig Ihre Fahrzeugversicherung sollte spätestens eine Woche nach Eintritt des Unfalls informiert worden sein.
Was übernimmt die Kaskoversicherung?
In § 12 der AKB (Versicherungsbedingungen) sind die Leistungen der Kaskoversicherung festgehalten. Hierbei ist es wichtig, dass die aktuelle Version der AKB herangezogen wird. Es folgt ein Auszug aus dem, was die einzelnen Arten von Kaskoversicherungen (Teil- oder Vollkasko) übernehmen:
Teilkasko Brand / Explosion, Kurzschluss / Schmorschaden, Blitzschlag, Hagelschlag, Wildunfall, Überschwemmung, Diebstahl / Entwendung, Sturm, Maderbiss, Glaßbruchschaden
Vollkasko Unfall, mutwillige Beschädigung, Maderbiss-Folgeschäden
Was wird ersetzt?
In vielen Fällen wird Folgendes nach § 12 AKB ersetzt:
Wiederbeschaffungswert, Abschlepp- u. Bergungskosten, Reparaturkosten, Frachtkosten, Neupreis, Anfahrts- und Übernachtungskosten, versicherte Zubehörteile
Was wird nicht ersetzt?
In vielen Fällen wird Folgendes nach § 12 AKB nicht ersetzt:
Wertminderung, Minderung an äußerem Aussehen, Veränderungen / Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Expresskosten, Treibstoff-, Kühl- und Schmiermittel, Nutzungsentschädigung / Mietwagen, Kosten für unabhängigen Sachverständigen, Mehrwertsteuer
Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher! Auch wenn die Kaskoversicherung meist die Kosten für ein vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegebenes Gutachten nicht übernimmt, kann sich dies lohnen. Denn nur dann ist gewährleistet, dass der Fahrzeugschaden objektiv, umfassend und vollständig festgestellt wird.
Wenn Sie sich für ein vollständig objektives und umfassendes Gutachten entscheiden sollten, dann kontaktieren sie uns. Klicken sie entweder hier oder in der Menüleiste unter Kontakt
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztendlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie z.B. dem BVSK ist. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines so genannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Ist es nicht günstiger bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen?
In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen, dem unseriösen so genannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.
Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpas im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
Quelle: BVSK - Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kfz-Wesen e.V |