Die folgenden Punkte geben Auskunft darüber, was Sie in jedem Fall tun sollten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden:
1. Notieren Sie das amtliche Kennzeichen, Namen, Anschrift sowie Versicherung Ihres Unfallgegners, Adressen von Zeugen, Namen und Dienststelle des Polizisten, welcher den Unfall aufgenommen hat.
Wenn die Unfallsituation unklar sein sollte, bestehen Sie darauf, die Polizei zu benachrichtigen.
Sollte es verletzte Personen geben, so ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen.
2. Wenn möglich sollten Sie Unfallort und beschädigte Fahrzeuge fotografieren (es wird empfohlen eine Einwegkamera im Handschuhfach mitzuführen). Zeichnen Sie eine Skizze vom Zusammenstoß bzw. Unfallhergang. Außerdem wird empfohlen, 2 Unfallberichtsbögen im Handschuhfach mitzuführen, einen für Sie und einen für Ihren Unfallgegner.
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3. Es empfiehlt sich, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, damit der Schaden zur Beweissicherung begutachtet wird. Die anfallenden Kosten für das Schadengutachten gehören nach aktueller Rechtssprechung zum Schaden und können daher bei Ihrem Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.
Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Grundsätzlich sind Versicherungen nicht legitimiert im Falle eines Haftpflichtschadens einen qualifizierten, eigenständig herangezogenen Sachverständiger abzulehnen. Aussagen wie "Auf einen Sachverständigen kann verzichtet werden" gehören der Vergangenheit an, es sei denn der Schaden ist für einen Laien als Bagatellschaden erkennbar (Schaden < 750,- EUR). Lassen Sie sich in keinem Fall auf versicherungseigene Kostenvoranschläge oder Sachverständige ein, denn die Ihnen häufig zustehende Wertminderung entfällt in diesem Fall.
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